Elternberatung vor einvernehmlicher Scheidung § 95

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Beratung von Eltern nach § 95 Abs. 1a AußStrG über die spezifischen aus der Scheidung resultierenden Bedürfnisse ihrer minderjährigen Kinder

Seit 1. Februar 2013 sind die Eltern minderjähriger Kinder vor einer einvernehmlichen Scheidung verpflichtet, dem Gericht einen Nachweis zu erbringen, dass sie eine vom Gericht anerkannte Elternberatung besucht haben. Diese Beratung kann als Gruppen-, Paar- oder Einzelsitzung wahrgenommen werden.
Ziel der Beratung ist es, über die vielfältigen Auswirkungen einer Scheidung auf das emotionale Empfinden ihrer minderjährigen Kinder zu informieren.

Das Institut für seelische Gesundheit ist seitens des Bundesministeriums für Justiz befugt, diese vorgeschriebenen Beratungen durchzuführen.

Es ist von Bedeutung, dass sich Eltern in dieser schwierigen familiären Phase auch mit den Bedürfnissen ihrer Kinder auseinandersetzen. Die kindlichen Perspektiven stehen im Mittelpunkt und werden aus entwicklungspsychologischer und familiendynamischer Sicht beleuchtet.

Wir beraten und informieren Sie, über die

  • Bedürfnisse, Ängste, Wünsche, Nöte und Reaktionen der Kindern im Zusammenhang mit der elterlichen Scheidung
  • emotionale Herausforderungen von Eltern
  • Unterstützungs- und Entlastungsmöglichkeiten 

Beratungsmöglichkeiten

Einzel- und Paarberatung

In meinem Institut für seelische Gesundheit bieten Ulrike Haderer und Mag. Michaela Dorfmeister Elternberatung an. Wenn Sie die Beratung bei uns machen möchten, rufen Sie uns unter der mobil +43 699 12681214 an oder schicken Sie uns ein Mail unter haderer@psychotherapieaustria.at

Tarife:

  • Paarberatung: € 43,- pro Person (Dauer 55 min.)
  • Einzelberatung: € 86,- (Dauer 55 min.)

Die Kosten für die jeweilige Beratung sind bitte direkt beim Treffen zu bezahlen.

Gruppenveranstaltung

Gruppenveranstaltung jeden 1. Freitag im Monat von 18:00 bis 19:15 Uhr

Jeden 1. Freitag im Monat findet von 18.00 bis 19.15 Uhr in der Psychotherapeutische Praxis Ulrike HADERER, Institut für Seelische Gesundheit in 2500 Baden bei Wien, Antonsgasse 10-12/5 eine Gruppenveranstaltung "Elternberatung vor einvernehmlicher Scheidung § 95" statt.

Das Institut für seelische Gesundheit bietet in Baden die seit Februar 2013 verpflichtende Beratung im Scheidungsfall für Eltern minderjähriger Kinder an.

Termine (Gruppenveranstaltung 18.00 - 19.15 Uhr)

  • 6. März 2015
  • 3. April 2015
  • 8. Mai 2015
  • 5. Juni 2015

Anmeldung

Per Telefon unter +43 699 12681214 oder per Mail: haderer@psychotherapieaustria.at

Tarif

  • Paarberatung: € 35,- pro Person (Teilnehmerzahl: 4 - 14 Personen)
Die Veranstaltung wird als Nachweis für die verpflichtende Beratung bei einvernehmlichen Scheidungen gem. §95 Absatz 1a Außerstreitgesetz vom Gericht anerkannt.

In meinem Institut für seelische Gesundheit bieten Ulrike Haderer und Mag. Michaela Dorfmeister Elternberatung an. Wenn Sie die Beratung bei uns machen möchten, rufen Sie uns unter der mobil +43 699 12681214 an oder schicken Sie uns ein Mail unter haderer@psychotherapieaustria.at

Die Kosten für die jeweilige Beratung sind bitte direkt beim Treffen zu bezahlen.

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