Die Weisheit eines Menschen misst man nicht nach seinen Erfahrungen, sondern nach seiner Fähigkeit, Erfahrungen zu machen.
(George Bernhard Shaw)
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Seit 1. Februar 2013 sind die Eltern minderjähriger Kinder vor einer einvernehmlichen Scheidung verpflichtet, dem Gericht einen Nachweis zu erbringen, dass sie eine vom Gericht anerkannte Elternberatung besucht haben. Diese Beratung kann als Gruppen-, Paar- oder Einzelsitzung wahrgenommen werden.
Ziel der Beratung ist es, über die vielfältigen Auswirkungen einer Scheidung auf das emotionale Empfinden ihrer minderjährigen Kinder zu informieren.
Das Institut für seelische Gesundheit ist seitens des Bundesministeriums für Justiz befugt, diese vorgeschriebenen Beratungen durchzuführen.
Es ist von Bedeutung, dass sich Eltern in dieser schwierigen familiären Phase auch mit den Bedürfnissen ihrer Kinder auseinandersetzen. Die kindlichen Perspektiven stehen im Mittelpunkt und werden aus entwicklungspsychologischer und familiendynamischer Sicht beleuchtet.
Wir beraten und informieren Sie, über die
Termine in unserer Praxis sind unter Einhaltung der vorgesehen Hygienemaßnahmen Covid-19 weiterhin möglich. Wir bieten auch Telefon-Sitzungen an.
Um ein Aufeinandertreffen von Klient*innen in der Praxis weitgehend zu vermeiden, ersuchen wir Sie vor der Eingangstür zu warten, damit der Eigen- bzw. Fremdschutz gewährleistet ist. Der Wartebereich ist geschlossen.
Wir haben uns dazu entschieden eine Plexiglaswand als Spuck- und Infektionsschutz aufzustellen. Zusätzlich führen wir vermehrt Wischdesinfektion in der Praxis durch und stellen Desinfektionsmittel zur Verfügung.
Ulrike Haderer – Michaela Dorfmeister
Die Weisheit eines Menschen misst man nicht nach seinen Erfahrungen, sondern nach seiner Fähigkeit, Erfahrungen zu machen.
(George Bernhard Shaw)
Dem Leben neu begegnen ...